Honorar & Termine

Honorar & Termine

Psychotherapie - Paartherapie - Familientherapie - Mediation


Privatpraxis -

Was bedeutet das?

Meine Praxis ist eine Privatpraxis für Psychotherapie mit Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz. Dies bedeutet, eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich. In Einzelfällen kann eine Kostenerstattung für Privatpatientinnen und -patienten stattfinden.


Bitte klären Sie ab, ob Ihre private Krankenversicherung Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz/Psychotherapie erstattet und welche Voraussetzungen hierbei erfüllt sein müssen. 

 

Bitte beachten Sie: Mediation, Paartherapie sowie Psychologische Beratung sind generell keine erstattungsfähigen Leistungen und müssen immer privat getragen werden.



Honorarübersicht


Honorarübersicht 1 Prs.

Honorarübersicht 2 Prs.

Honorarübersicht 3-4 Prs.

Hinweise zum Honorar

Psychologische Beratung, Coaching, Paartherapie, Familientherapie und Mediation sind laut Gesetzgeber keine heilberufliche Tätigkeit und somit mehrwertsteuerpflichtig. In Rechnung gestellt wird stets die tatsächliche, gemeinsame Arbeitszeit. In der Mediation kommt der Aufwand für die Ausarbeitung der Mediationsvereinbarung und ggf. Anwaltskosten für die Überprüfung der Vereinbarung hinzu. Alle Preise gelten für Sitzungen vor Ort und online.

Terminabsagen oder nicht wahrgenommene Termine
- Ausfallhonorar -

Bei Absage binnen 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50%, binnen 24 Stunden 100 % des ursprünglichen Gesamtbetrages erhoben. Bei Nichterscheinen bzw. Nicht-Wahrnehmung des Termins wird der ursprüngliche Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. 
Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist fällig.

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn Sie mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen oder ohne eigenes Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen gehindert sind. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mich darüber informieren.

Terminvereinbarung


Sprechzeiten

Di & Mi: 7:30 - 15 Uhr

Do: 15 - 20 Uhr
Fr: 8 - 13 Uhr, jede 2. Woche
Sa:  8-13 Uhr, ein Samstag / Monat


Termine nach Vereinbarung.


Alle Termine sind online oder vor Ort am Samerberg möglich.

Hinweise für Onlinetermine

Für die Videosprechstunde nutze ich nach Absprache die Ende-zu-Ende verschlüsselten Dienste FaceTime und Signal. Oder ich lasse Ihnen einen Link über das Sprechstunden-Tool von REDconnect zukommen. 


Die Videosprechstunde setzt Ihr schriftliches Einverständnis und eine psychotherapeutische Eignung (abhängig von der Problemstellung / Diagnose / persönliche Verfassung) voraus.

Selbstzahler - Soll ich?


Für Selbstzahler ergeben sich auch Vorteile: Sie binden sich nicht an eine festgelegte Therapielaufzeit und können selbst bestimmen, wie oft und wie lange Sie in meine Praxis kommen möchten. So kann es sein, dass Sie vielleicht akut vier, fünf oder zehn aufeinanderfolgende Termine in Anspruch nehmen. Vielleicht merken Sie aber auch schon nach zwei Sitzungen eine Verbesserung Ihrer Situation und beschließen damit unsere Zusammenarbeit.



Dabei gilt es natürlich immer einen angemessene Zeitraum zu finden, der ohne Druck eine Veränderung bewirken und langfristig etablieren kann. 

Noch ein Tipp!


Sollten Sie überlegen, psychologische Unterstützung in Anspruch zu nehmen und möchten in naher Zeit eine Berufsunfähigkeits- und/ oder eine private Krankenversicherung (z. B. bei Selbständigkeit) abschließen wollen oder befinden sich in Vorbereitung auf einen Beamtenstatus, holen Sie sich im Vorhinein ausreichend Informationen ein!



Ihre Anfrage kann durch den Versicherer bzw. Staat abgelehnt werden, wenn Sie in einem bestimmten Zeitraum vor dem Vertragsabschluss / Verbeamtung eine Psychotherapie gemacht haben und diese über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet wurde. 

Regelung zum Infektionsschutz bei Präsenzterminen


Eine persönliche Bitte: Da ich selbst lungentransplantiert bin, besteht bei mir eine besondere Anfälligkeit für Infekte aller Art. Darüber hinaus betreue ich in meiner Praxis KlientInnen, die auf Grund einer schweren körperlichen Erkrankung in dieser Hinsicht ebenso besonders schutzbedürftig sind.


Ich bitte Sie daher zum gegenseitigen Schutz und Rücksichtnahme um Ihre Unterstützung:

Mundschutz

Das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske ist unter bestimmten Umständen verpflichtend.

Erkältungssymptome & Infekte

Sollten Sie Erkältungssymptome haben oder an einem viralen / bakteriellen Infekt erkrankt sein, bitte ich Sie, den Termin zu verschieben oder online wahrzunehmen.

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, sprechen Sie mich bitte an. Wir finden einen Weg.

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